
Ich warne vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Konkret geht es um folgende Vorwürfe:
Es geht um folgende Aussagen von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz:
Zu der ersten Aussage. Bei der Debatte über Guantanamo und Geheimgefängnisse im Jahr 2005 ging es auch um die Rolle von Deutschland. Deutschland war in die gesamte Sache mit verwickelt [1]. Dem Regierungssprecher im Jahr 2005 lagen seiner Aussage nach keine Hinweise vor, dass Deutschland gegen das Folterverbot verstoßen habe [2] . Damit war dann wohl die Sache abgeschlossen. Bei einer solchen Aussage die ich gehört habe, dass Leute auf „Reisen“ geschickt werden, hätte die Presse womöglich jedoch weiter investigativ tätig werden müssen. Ich möchte wissen, inwieweit das Ganze mit den Geheimgefängnissen (abgesehen von Guantanamo) nach der erfolgten Berichterstattung jetzt immer noch stattfindet. Ich möchte wissen, ob Deutschland Menschen in Länder bringt, wissentlich, dass dort diesen Menschen Folter droht. Den Fall Maja T. einmal ausgenommen.
Bezogen auf die zweite Aussage möchte ich wissen, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz sich der Gewaltenteilung widersetzt und gesetzliche Regelungen missachtet. Ich möchte wissen ob Menschen widerrechtlich festgehalten werden und wenn ja, wie lange diese inhaftiert werden. Führen die Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland selber „Geheimgefängnisse“, oder dulden die Existenz solcher auf deutschen Boden? Nach meiner Erinnerung wurde mir gesagt, dass das BfV bei Gefahr in Verzug Menschen einen Tag ohne Gerichtsbeschluss festnehmen kann. Die Einrichtung wird damit vorhanden sein. Ich habe schriftlich das Bundesamt für Verfassungsschutz um eine Stellungnahme gebeten. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Das Ganze wird jetzt vor Gericht verhandelt. Mehr als diese Aussagen habe ich nicht bekommen. Die Leute, die mehr darüber wissen, wollen nicht nach Russland fliehen müssen.
Dass das Bundesamt keinerlei Gespür hat was Menschenrechte eigentlich sind und vehement versucht diese einzuschränken, hat die Gerichtsverhandlung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 B 61.19, Beschluss 28.7.2020, [3]) zum Auskunftsrecht eindeutig gezeigt. Obwohl das Oberverwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht haben, dass das Auskunftsrecht nicht auf bestimmte Datensysteme beschränkt sei, sondern dass es ein allgemeines Grundrecht für Betroffene darstellt, hat die Behörde dies nicht akzeptieren wollen und kündigte in dem Verfahren an, die Zulassung der Revision mit Grundsatz- und Verfahrensrügen erreichen zu wollen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz scheint nicht verstanden zu haben, warum das Auskunftsrecht ein essentielles Grundrecht darstellt. Es geht um den Missbrauch von Befugnissen vor dem die Bürger gegenüber dem Staat geschützt werden müssen. Es geht hier um rechtsstaatliche Prinzipien die gewahrt werden müssen. Diese essentiellen Grundsätze innerhalb unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung missachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz.
In den Medien wurde das letzte Jahrzehnt immer wieder gefordert, dass Menschen, denen ein Terroranschlag zugetraut wird, überwacht werden sollen. Immer und überall. Es wurde der Begriff des Gefährders erfunden und Gefährder-Ansprachen eingeführt. Dies sei das Allheilmittel. Am besten 24h Überwachung. Das Problem ist, dass für solch neue Befugnisse viel zu wenig gesetzlich ausgearbeitet wurde. Es gibt diese Befugnisse, aber der Ablauf von solchen Maßnahmen und die Rechte von Betroffenen, das alles ist nicht oder nur unzureichend geregelt. Und dann kommt es zu einer Vermengung zwischen polizeilicher Arbeit und nachrichtendienstlicher Tätigkeit. Wenn Mitarbeiter des Verfassungsschutzes plötzlich bei einem klingeln, um einen mitzuteilen, dass man nicht gut findet, was man beobachtet hat, so kann man sich glaube ich leicht denken, was dann sehr leicht passieren kann. Richtig, die Lage eskaliert. Der Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz der mit der Zeit nun „offiziell“ Polizist geworden ist, berichtet dann, dass seinem Kollegen, mit der Faust ins Gesicht geschlagen wurde. Er musste dann den Schlagstock gegen den Angreifer einsetzen. Und dann ging es mit dieser Person erst einmal ins Krankenhaus. Bei anderen Einsätzen werden die Mitarbeiter während sie aus ihrem Auto Observationen durchführen, bedroht. Wenn Menschen observiert werden, ist es nicht so, dass sie das nicht mitbekommen. Zum Teil wird sogar so offensiv vorgegangen, dass eine Belästigung darstellt und es sich um keine Informationsbeschaffung mehr handelt [4]. Dies nennt man dann eine offene Observation, welche nach allgemeiner Meinung einen geringeren Grundrechtseingriff darstellt, da die Person mitbekommt, dass sie überwacht wird [5].
Eine offene „Observation“ ist keine Observation, wie sie eigentlich gedacht ist. Sie hat nicht das Ziel Informationen zu sammeln. Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden greifen aktiv ins Geschehen ein. Sie üben Druck auf Menschen aus und bedrohen diese [5] [6] [7]. Es gibt kein Gesetz das eine solche Maßnahme legitimiert. Wie sollte man auch so ein Gesetz schreiben. Wenn man befürchtet, dass eine Person straffällig wird, oder einen Terroranschlag begehen könnte, dann läuft man so lange hinter dieser Person her und macht sich bemerkbar und macht Hausbesuche, bis sie sich so genervt fühlt, dass sie ihre Pläne aufgibt? Wird so etwas geschehen? Wie gut es allgemein mit den Maßnahmen gegen Gefährder funktioniert, dass kann ich schlussendlich nicht sagen. Ich habe nur von Erlebnissen gehört, wie „Mit einem Messer in meine Schutzweste. In meinen Armen überall Blut. Wir müssen auf den Torso schießen“. Später hat man mir gesagt, dass man sich richtig schlecht gefühlt hat. Ich habe nicht nachgefragt: „Musstest du eine zweite Person erschießen?“ Ich frage mich nur: Was geht dort ab?
Ich war über Jahre von „Sicherheitsüberprüfungen“ betroffen. Einer meiner Freunde hat beim Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet. Der Freund hat um das Jahr 2010 dort eine Ausbildung angefangen. Innerhalb unserer Treffen im Freundeskreis hat er uns dann mitgeteilt, dass wir von Sicherheitsüberprüfungen betroffen seien. Dies bedeute, dass Personen in Autos vor unserem Haus stehen würden. Ich finde es ja auch in Ordnung, das es Sicherheitsüberprüfungen gibt. Trotzdem, habe ich von da ab immer genau beobachtet, wer so vor meinem Haus im Auto sitzt. Als die Piratenpartei sehr präsent in den Medien war und in den Umfragewerten viele Prozente erreichte und Edward Snowden an die Öffentlichkeit ging, um über die Überwachungspraktiken der Geheimdienste zu informieren, dann habe ich es mir nicht nehmen lassen, in privaten Telefongesprächen diese Praktiken der Geheimdienste zu kritisieren. Ich habe „Bombe, Bombe, Bombe. Ich finde Scheiße, was die Geheimdienste tun und ich mag Edward Snowden“ gesagt. Und das während ich aus meinem Fenster heraus schaute und sehen konnte, dass ein Mann in einem Auto immer wieder über Stunden in einem Auto vor meinem Haus stand. Natürlich konnte diese Person auch aus anderen Gründen über Stunden vor meinem Haus stehen. Ich hatte keine Beweise. Das man mich mündlich über den Freund der dort arbeitet informiert, bedeutet aber, das da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Behörden müssen immer schriftlich kommunizieren. Diese Sicherheitsüberprüfungen sind im SÜG auch gar nicht vorgesehen. Ich hatte keine Beweise und Dinge, welche gesetzeswidrig geschehen, die wird die Behörde nicht frei zugeben. Somit blieb mir nur eines übrig, nämlich weiter zu beobachten in der Hoffnung Indizien zu bekommen, das man mich überwacht.
Während dieser Zeit hatte ich mich mit der Piratenpartei näher auseinandergesetzt. Bin zu Stammtischen der Partei gegangen und habe beim Wahlkampf mitgeholfen. Zu wissen, dass ich nachrichtendienstlich überwacht werden würde, hat meinen Alltag geprägt. Es hat mich nicht in Ruhe gelassen. Ich bin gegen das, was die Geheimdienste gesetzeswidrig tun und ich musste davon ausgehen, dass genau diese Behörde mich beobachtet. 2016 kam es dann zu etwas, wo ich mich dann entschied, mich nicht mehr mit dem Freund, der beim Verfassungsschutz gearbeitet hat, zu treffen. Ich engagierte mich auch nicht mehr bei der Piratenpartei. Ich wollte alle möglichen Verbindungen kappen, die es ermöglichten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mich weiterhin beobachtet. Der Freund der beim Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet hat, hat sich eine Sonnenbrille aufgesetzt, sich zu mir herüber gebeugt und gesagt: „Jana, ich habe Arbeit. Wenn man dir etwas sagt, dann tust du das auch.“ Ich hatte daraufhin gefragt: „Sonst erschießen die mich. Ist es das?“ Der Freund stand auf und ging ins Haus und kam später wieder zurück. Wir haben das Thema nicht wieder angesprochen. Worum es bei seiner Anweisung auch immer ging, es war zu viel zusammengekommen. Ich musste von all diesen Geheimdienstsachen weg. Mir wurde das zu gefährlich. Aber das war nicht das Einzige was geschehen war. Zuvor hatte ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes folgendes hintereinander gesagt/gemacht:
Alles stammt aus privaten Telefongesprächen bzw. aus Internetaufrufen von mir. Das ich am Telefon in privaten Gesprächen immer wieder gesagt habe, dass ich alle Menschen und die ganze Welt hasse, lag an dieser verfahrenden Situation in der ich mich befand. Ich hatte die gesamte Zeit Angst vor Verfolgung durch den Verfassungsschutz. Ich habe vor meinem Fenster beobachten können, wie Personen über Stunden vor meinem Haus in Autos saßen, aber ich hatte keine Beweise. Ich habe gelitten. Das man mich mündlich informiert, dass ich nachrichtendienstlich beobachtet werde, ich mich aber in keinster Weise irgendwie dagegen wehren kann, das ist psychische Folter. Ich lebe jetzt die meiste Zeit in Irland. Ich kann hier nicht mehr in Deutschland unbeschwert leben. Ich fühle mich nicht mehr sicher und nicht mehr wohl in diesem Land. Seit 2023 klage ich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Ich möchte 500.000€ Schmerzensgeld und Schadensersatz bekommen. Ich möchte, das anerkannt wird, dass das was gegenüber mir verübt wurde, die Straftatbestände der Bedrohung, Nachstellung, politischer Verfolgung und der Verfolgung Unschuldiger erfüllen. Die Aufarbeitung, was man gegenüber mir unternommen hat und welche gesetzeswidrigen Prozesse das Bundesamt für Verfassungsschutz in den letzten Jahrzehnten in der Behörde etabliert hat, hat gerade erst begonnen.